Das Untere Tösstal erhält eine Landschaftsschutzverordnung. Um den damit verbundenen Prozess möglichst schlank zu halten, haben sich die zehn betroffenen Gemeinden und der Kanton Zürich dazu entschieden, einen bisher unüblichen Weg zu gehen: Im Rahmen einer Gebietsplanung stimmen sie bereits im Vorfeld ihre Nutzungs- und Schutzinteressen aufeinander ab. Bestandteile dieser Planung sind der Masterplan Landschaft, der die wichtigsten Ergebnisse zusammenfasst, und ein Grundlagenteil.
Der unter engem Einbezug der betroffenen Gemeinden und Regionen erarbeitete Masterplan formuliert Leitsätze und Zielbilder für die Entwicklung von Teilgebieten und für den gesamten Raum. Bei der Ausarbeitung galt es, insbesondere die Entwicklungsmöglichkeiten der Landwirtschaft, Landschafts- und Naturschutzinteressen sowie Erholungsnutzungen zu koordinieren. Die für die Umsetzung der Zielbilder notwendigen Handlungsansätze definieren unter anderem die zuständigen Akteure und den jeweiligen Zeithorizont für die Realisierung.
Die Gebietsplanung berücksichtigt ein grösseres Gebiet als das im kantonalen Richtplan festgesetzte Natur- und Landschaftsschutzgebiet. So war eine umfassende räumliche Bearbeitung des gesamten Landschaftsraums möglich.