Die hohe Standortgunst der Gemeinde Horw am Ufer des Vierwaldstättersees soll erhalten und weiter gestärkt werden. Seit 2018 unterstützt Metron die Gemeinde bei der Teilrevision der Ortsplanung. Diese gliedert sich in zwei Phasen: Das Räumliche Entwicklungskonzept (REK) zeigt als strategisches Planungsinstrument die angestrebte räumliche Entwicklung der Gemeinde Horw bis 2040 auf. Es ist behördenverbindliche Grundlage für die Phase zwei, die Teilrevision der Nutzungsplanung.
Vier Schlüsselgebiete mit grossem Potenzial
Erarbeitet wurde das REK ab 2019 unter Beteiligung der Bevölkerung im Rahmen von Quartiergesprächen. Im Vordergrund stehen die qualitätsorientierte Siedlungsentwicklung nach innen in den vier Schlüsselgebieten mit dem grössten Potenzial (Zusammenarbeit mit van de Wetering Atelier für Städtebau GmbH), die Förderung von preisgünstigem Wohnraum, die Verbesserung des Fuss- und Velowegnetzes sowie die Aufwertung von Frei- und Erholungsräumen. Fünf Leitideen, die auf den spezifischen Qualitäten der Gemeinde beruhen, sind im REK-Plan präzisiert und verortet. So ergibt sich das Zukunftsbild mit den wichtigsten Themen zu Siedlung, Freiraum und Verkehr. Die Handlungsagenda zeigt konkret auf, welche Inhalte des REK in die Teilrevision der Nutzungsplanung fliessen und welche über separate Planungsinstrumente weiterverfolgt werden.
Vielfältiger Einbezug der Bevölkerung
In seinem Vorprüfungsbericht lobte der Kanton Luzern den breiten Einbezug der Bevölkerung: «Die Nutzung der digitalen Medien, für den breiten und ansprechenden Einbezug der Bevölkerung, ist vorbildlich.» So wurden die Quartiergespräche vor Ort ergänzt mit einer Projektwebseite, die alle Informationen zur Teilrevision bereithält. In Kurzvideos brachten Mitglieder der Ortsplanungskommission und involvierten Planende die wichtigsten Inhalte auf den Punkt und vermittelten so persönlich und engagiert die Entwicklungsabsichten der Gemeinde. Im Sommer 2020 erfolgten die öffentliche, digital durchgeführte Mitwirkungsauflage und die Einreichung beim Kanton zur Stellungnahme.
Beispielhafte Planungsgrundlage für die künftige Entwicklung
Im Anschluss wurde das REK überarbeitet und dem Gemeinderat im Herbst in der endgültigen Fassung zur Genehmigung unterbreitet. Im Frühjahr 2021 nahm der Einwohnerrat das REK zustimmend zur Kenntnis. Der Kanton Luzern würdigte das Räumliche Entwicklungskonzept in seinem Vorprüfungsbericht: «Der Gemeinde ist es gelungen, basierend auf quartierbasierten Analysen mit viel Engagement eine sorgfältige und beispielhafte Planungsgrundlage für die künftige Entwicklung zu erarbeiten.»
Bis 2023 wird das REK nun in die grundeigentümerverbindlichen Instrumente der Nutzungsplanung (Anpassung Bau- und Zonenreglement, Zonenplan) überführt.
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