Das Räumliche Entwicklungskonzept stellt die Weichen für die künftige räumliche Entwicklung der Gemeinde, unter Berücksichtigung der übergeordneten kantonalen, regionalen und kommunalen Entwicklungsgrundlagen. Mit der Erarbeitung des REK reagiert die Gemeinde Sissach auf die im Jahr 2014 in Kraft getretene Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes. Damals stimmten rund 72% der Sissacher Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Revision zu. Damit sprachen sie sich für eine Beschränkung der Zersiedelung, das Schonen der Landschaft und für eine kompaktere Siedlungsentwicklung aus. Der Fokus der Planungen liegt somit auf der Innenentwicklung – bei Erhaltung oder Erhöhung der Siedlungs- und Freiraumqualität.
Als erster Schritt im Erarbeitungsprozess des REK wurde ein strategisches Leitbild für die Gemeinde Sissach erarbeitet. Das «Leitbild Sissach» knüpft an die Vision Sissach 2025 und die Legislaturschwerpunkte 2016 bis 2020 an und fokussiert im Hinblick auf das REK und die Revision der Nutzungsplanung auf räumliche Themen. Es besteht aus Leitsätzen zu insgesamt acht Themenbereichen, unter anderem die Rolle der Gemeinde als Regionalzentrum sowie Landschaft und Umwelt oder Mobilität.
Das REK stützt sich auf die Leitsätze des Leitbilds ab und konkretisiert diese räumlich. Es beschreibt die Ziele und die angestrebte räumliche Entwicklung in den Bereichen Siedlung, Verkehr und Freiraum sowie die dazu erforderlichen Massnahmen für den Zeithorizont bis 2040. Es bezeichnet dafür «kurz-, mittel- und langfristige Entwicklungspotenziale».
Im REK wurden für grössere und zusammenhängende Areale, die in der Regel im Rahmen von Quartierplanungen (oder mit Ausnahmeüberbauungen nach einheitlichem Plan) entwickelt werden, konkrete Entwicklungsziele definiert und eine Priorisierung vorgenommen. Aufbauend auf den Zielsetzungen des REK werden bei der Revision der Rahmennutzungsplanung für die einzelnen Gebiete «Pflichtenhefte für die Arealentwicklung» als Gestaltungsvorgaben erarbeitet.