In den Agglomerationsprogrammen der 3. Generation legt der Kanton Zürich einen starken Fokus auf die Verbesserung des Fussverkehrs. In einem zweckmässigen Aufwand-/Nutzenverhältnis sollen die Sicherheit und die Attraktivität des Fusswegnetzes in den Räumen Limmattal, Stadt Zürich–Glattal, Winterthur und Umgebung sowie Zürcher Oberland steigen.
Ortsbegehungen bilden die Grundlage für eine flächendeckende Schwachstellenanalyse in Gebieten, die für den alltäglichen Fussverkehr wichtig und dementsprechend hoch frequentiert sind – sogenannte Attraktorengebiete. Die daraus abgeleiteten Massnahmen stützen sich auf die Bewertung von Gemeinden und Kanton und fliessen in die Agglomerationsprogramme ein. Eine koordinierte Vorgehensweise mit gleicher Systematik stellt dabei die kontinuierliche Qualität in allen vier Agglomerationsprogrammen sicher.
Vom Massnahmenplan Fussverkehr profitieren insbesondere die Gemeinden: Neben einer Schwachstellenanalyse können sie im Rahmen der Agglomerationsprogramme Unterstützung für den Ausbau ihrer Fussverkehrsinfrastruktur erhalten, die sie andernfalls in der Regel selbst tragen müssen.