Fruchtfolgeflächen (FFF) sind die wertvollsten Landwirtschaftsflächen der Schweiz. Der 2020 durch den Bund aktualisierte Sachplan Fruchtfolgeflächen (SP FFF 2020) bezweckt ihren Schutz und eine einheitliche gesetzliche Regelung.
Der 2020 revidierte eidgenössische Sachplan Fruchtfolgeflächen löst den SP FFF von 1992 ab. In der Schweiz umfasst der Mindestumfang an FFF heute 438’460 Hektaren – jeder Kanton ist verpflichtet, ein bestimmtes Kontingent zu sichern. Im Kanton Zürich beträgt der Mindestumfang 44’400 ha FFF. Das entspricht 10 % der Schweizerischen Fruchtfolgeflächen.
Das Merkblatt «Kriterien für Fruchtfolgeflächen im Kanton Zürich»
Das im Dezember 2022 aktualisierte Merkblatt «Kriterien für Fruchtfolgeflächen im Kanton Zürich» definiert eine einheitliche, nachvollziehbare und mit den aktuellen Bundesvorgaben des «SP FFF 2020» abgestimmte Feststellung von Fruchtfolgeflächen im Kanton Zürich. Es umfasst Kriterien für die Erhebung neuer und die Kompensation verbrauchter Fruchtfolgeflächen. Ausserdem regelt es die Handhabung von Spezialfällen der Landnutzung (Reben, Familiengärten, …) und legt fest, in welchen Fällen die zusätzlichen Kriterien des «SP FFF 2020» zur Anwendung kommen.
Die Metron hat den Kanton Zürich bei der Umsetzung des Sachplans Fruchtfolgeflächen auf kantonaler Ebene unterstützt – unter anderem im komplexen Revisionsprozess und in der Kommunikation dieses wichtigen Instrumentes.