Seit 2005 fördert die Stadt Basel mit den Mitteln des Mehrwertabgabefonds die Erhöhung der Lebensqualität im urbanen Stadtraum. Der im Frühling 2023 entwickelte Leitfaden «Zweckbindung Mehrwertabgabefonds» stellt sicher, dass bei der Beurteilung der Förderanträge die Ellen für alle gleich lang sind.
Im Unterschied zu den meisten anderen Gemeinden und Kantonen blickt die Stadt Basel bei der zweckgebundenen Abschöpfung planungsbedingter Mehrwerte zurück auf eine lange Tradition: Seit 2005 wird mit den Mitteln des Mehrwertabgabefonds die Erhöhung der Lebensqualität im dichten, urbanen Stadtraum gefördert.
Steigende Zahl der Förderanträge
Im Sommer 2020 hat der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt den Förderzweck des Mehrwertabgabefonds zeitgemäss ausgeweitet: Unterstützt werden seitdem neben Massnahmen zur Schaffung oder Aufwertung von öffentlichen Grün- und Freiräumen im Wohnumfeld und von Erholungsräumen auch solche zu Hitzeminderung und Förderung der Biodiversität. In den letzten Jahren ist ausserdem die Zahl Förderanträge von privater Seite (Hauseigentümerinnen, Architekten, Genossenschaften, Stiftungen etc.) stetig angestiegen, was aufgrund der knappen Freiflächen im Stadtgebiet Basel durchaus erwünscht ist.
Damit die Ellen für alle gleich lang sind.
Mit der zunehmenden Zahl von Anträgen und angesichts der ausgeweiteten Themenvielfalt wuchs aber auch das Bedürfnis nach einem transparenten, standardisierten Bewertungsverfahren bei der Zuteilung von Fördergeldern aus dem Fonds. Die Stadtgärtnerei Basel beauftragte die Metron deshalb mit der Entwicklung eines Leitfadens. Er entstand in enger Zusammenarbeit mit der Stadtgärtnerei und dem Lenkungsausschuss, in dem alle involvierten Amtsstellen Einsitz nahmen.
Komplexe Grundlage, stabile Bewertungsmatrix
Das dreiteilige Kriterienset beurteilt die Projektanträge auf Basis der Förderzwecke des Mehrwertabgabefonds: Aufwertung Wohnumfeld und Erholungsräume, Hitzeminderung sowie Förderung der Biodiversität. Ausserdem begründet sich die Beurteilung der Projekte – insbesondere die Priorisierung von spezifischen Interessen am jeweiligen Projektort – auf die im Kanton Basel-Stadt vorliegenden Fachgrundlagen, etwa Naturschutz-, Stadt- und Freiraumkonzepte sowie Stadtteilrichtpläne. Auf dieser komplexen Grundlage wurde jede der drei Kriteriengruppen mit Einzelkriterien und Indikatoren hinterlegt, die die Beurteilungsmatrix präzisieren und damit gleichzeitig auch ihre Nachvollziehbarkeit gewährleisten.
Kriterien für Qualität und Innovationspotenzial
Der so entstandene Leitfaden stellt mit seiner Bewertungsmatrix die transparente Beurteilung der Projekte entsprechend der gesetzlich verankerten Förderzwecke und die Anwendung einer einheitlichen Methodik zur Festlegung des Beitragssatzes sicher. Die Bewertung würdigt zum einen die erreichte Qualität, zum anderen aber auch das ausgeschöpfte Entwicklungs- und Innovationspotenzial, also den Vergleich Vorher – Nachher. Im Frühling 2023 verabschiedet, wird der Leitfaden von den zuständigen Amtsstellen bereits vielfach angewendet.
Links:
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