Aktuelles – 10.05.2022

Nutzungszweckänderung in Bettingen angenommen

Bettingen. Luftbild ehemalige Reha-Klinik auf Chrischona_2

Das Bürgerspital Basel will seine Parzelle in Bettingen (BS) künftig nicht mehr als Klinik, sondern allgemein für Pflege und Betreuung und entsprechende Bildungs- und Kulturangebote nutzen können. Die Gemeindeversammlung hat dieser Zweckänderung im Gebiet der ehemaligen Reha-Klinik St. Chrischona (Bildmitte) zugestimmt. Vorbereitet wurde die Nutzungszweckänderung im Auftrag des Spitals durch das Team Raumentwicklung der Metron AG.

Die Gemeinde Bettingen hat die «Teiländerung des Bebauungsplans St. Chrischona (Gebiet E)» am 26. April deutlich angenommen: Der Entscheid fiel mit 108 Ja-Stimmen zu 16 Nein-Stimmen und 21 Enthaltungen. Künftig sollen in der betreffenden Zone für «Nutzung im öffentlichen Interesse» eine Hauptnutzung «Pflege und Betreuung» zulässig sein, die nicht an eine Klinik gebunden ist. Zudem sollen Nebennutzungen in den Bereichen Bildung und Kultur erlaubt sein; diese Nebennutzungen müssen aber der Hauptnutzung untergeordnet sein. Mit der Teiländerung wird sichergestellt, dass kein Leerstand droht, wenn in den Gebäuden keine Klinik mehr betrieben werden kann.

Fachlich vorbereitet wurde das Projekt von der Metron AG, die auch den Prozess begleitete. Dieser umfasste nach der kantonalen Vorprüfung eine öffentliche Planauflage (mit gleichzeitiger öffentlicher Mitwirkung) in Bettingen im Februar 2022. Es fand zudem eine öffentliche Veranstaltung statt, an der das Vorhaben vom Gemeinderat, dem Bürgerspital Basel und der Metron vorgestellt und mit den Anwesenden diskutiert wurde. Während der Auflagefrist gab es keine Einsprachen.

Nun muss die Teiländerung nur noch vom Kanton genehmigt werden.