Der Einwohnerrat hat die Teilrevision der Nutzungsplanung in zweiter Lesung beraten und mit 21 zu 6 Stimmen beschlossen. Mit dem Beschluss ist nach fünfjähriger Planung ein wichtiger Meilenstein erreicht.
Leitplanken für die künftige Entwicklung der Gemeinde
Die Ortsplanung legt die Leitplanken für die künftige Entwicklung der Gemeinde: Ziel ist, die hohe Standortgunst der Gemeinde Horw am Ufer des Vierwaldstättersees bei moderatem Wachstum zu erhalten und weiter zu stärken. Entstanden ist die Teilrevision in zwei Phasen: Das Räumliche Entwicklungskonzept (REK) zeigt als strategisches Planungsinstrument die angestrebte räumliche Entwicklung bis 2040 auf. In der anschliessenden Teilrevision der Nutzungsplanung wurde das REK zusammen mit den geänderten übergeordneten Gesetzesvorgaben in die grundeigentümerverbindlichen Instrumente der Nutzungsplanung (Anpassung Bau- und Zonenreglement, Zonenpläne) überführt.
Breit abgestützter Prozess
Die Bevölkerung wurde in den Planungsprozess intensiv eingebunden: Quartiergespräche vor Ort wurden von einer digitalen Mitwirkung ergänzt. Regelmässige Medienberichte und Beiträge auf der Webseite (Link) machten die abstrakten Themen für die Einwohnerinnen und Einwohner verständlich und zeigten die Möglichkeiten zur Mitwirkung auf. In Kurzvideos bringen Mitglieder des Gemeinderats, die Präsidentin der Ortsplanungskommission und die involvierten Planenden die wichtigsten Inhalte auf den Punkt und vermitteln die Entwicklungsabsichten der Gemeinde.
Die zentralen Themen der Teilrevision
Grosse Bedeutung misst die Gemeinde Horw der Sicherstellung einer klimaangepassten und qualitätvollen Innenentwicklung bei. Eine Grünflächenziffer sichert Freiräume quantitativ; mit qualitativen Vorgaben wird ihre ökologische Gestaltung gesteuert. Um der Hitzebelastung entgegenzuwirken, wird der Gemeinderat befähigt, bei Baubewilligungen für grössere Wohnbauten mikroklimatische Analysen und entsprechende Auflagen einzufordern. In die Teilrevision eingeflossen sind ausserdem generelle qualitätssichernde Bestimmungen zur Einpassung neuer Bebauungen ins Orts- und Landschaftsbild. Ermöglicht und gefördert wird die qualitätsorientierte Innenentwicklung in den definierten Schlüsselgebieten. Nicht zuletzt galt es ausserdem, die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) umzusetzen.
Wie geht es weiter?
Nach dem Ja des Einwohnerrates haben in Horw die Stimmberechtigten das letzte Wort: Sie werden über das Dossier voraussichtlich im März 2024 entscheiden. Anschliessend wird die Teilrevision Nutzungsplanung dem Kanton Luzern zur Genehmigung eingereicht.
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